Häufig tritt eine Erbengemeinschaft die Erbfolge an. Diese kann aus Verwandten, Pflichtteilsberechtigten, aber auch aus anderen Personen bestehen, die nach gesetzlicher Erbfolge oder durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag zu Erben berufen sind. Erbengemeinschaften können besonders konfliktträchtige und komplizierte Gebilde sein.
Es gilt, das Erbe möglichst reibungslos und im Sinne des Erblassers zu verteilen. Oft können sich die Erben nicht über die Verwendung von Nachlassgegenständen einigen. Wenn z.B.
Immobilien zum Erbe gehören, treten nicht selten erhebliche Differenzen unter den Erben auf. Bis zur korrekten Aufteilung des Erbes gehört zunächst alles allen Erben gemeinschaftlich.
Jeder Erbe hat ein Anrecht auf den Teil am Gesamtnachlass, der seiner Erbquote entspricht. Bereits die reine Verwaltung des Nachlasses (bis zur endgültigen Teilung) ist in der Praxis
häufig sehr streitanfällig. Deshalb empfehle ich, frühzeitig einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu beauftragen. Ich stehe Ihnen selbstverständlich
für die komplexe Aufgabe der Erbauseinandersetzung zur Verfügung und unterstütze Sie gerne mit meiner langjährigen Erfahrung dabei, die Situation möglichst in Ihrem Sinne zu klären.
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