Vollmacht & Patientenverfügung

Es kann jeden von uns treffen – jederzeit: Unfall, Krankheit oder auch Altersfolgen können Sie in einen Zustand der Hilflosigkeit versetzen.

Was dann passiert, sollten Sie beizeiten in Form einer rechtssicheren Vollmacht festgelegt haben, die im Ernstfall Bestand haben wird. Viele Menschen sind der Meinung, dass bei kurz- oder auch längerdauernder Handlungsunfähigkeit, die nächsten Angehörigen alle Belange automatisch übernehmen können. – Weit gefehlt!

Es ist wichtig, mit eindeutigen Willenserklärungen in den wesentlichen Dingen des Lebens die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ärzte nicht Ihre Patientenverfügung ignorieren oder völlig fremde Personen vom Gericht als Betreuer bestellt werden.

Selbst wenn Angehörige Betreuer werden, kann es passieren, dass diese gegen Ihren Willen einer regelmäßigen gerichtlichen Überwachung ausgesetzt sind. Die juristisch einwandfreie Vorsorgevollmacht schützt Sie und Ihre Vertrauenspersonen vor all diesen Schwierigkeiten. Gerne berate ich Sie dazu, welche Voraussetzungen eine gültige Vollmacht und Patientenverfügung erfüllen müssen.

Vorsorgevollmacht: Dokument für Notsituationen

Die Vorsorgevollmacht tritt in einer Notsituation in Kraft, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Dann müssen andere Personen als Entscheidungsträger fungieren, die dafür eine entsprechende Vollmacht von Ihnen benötigen. Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Notfall Ihre Angelegenheiten regeln soll.

Was viele Menschen nicht wissen: Weder Ehepartner noch volljährige Kinder sind gesetzliche Vertreter, sondern müssen erst durch die Vorsorgevollmacht von Ihnen zu Ihrer Vertretung berechtigt werden. Der Bevollmächtigte entscheidet dann an Ihrer Stelle. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Bevollmächtigte im Besitz der Vorsorgevollmacht (im Original) ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht einen Betreuer. Bestimmen Sie, wer Ihr Vertrauen verdient und erstellen Sie rechtzeitig die Vorsorgevollmacht. Als spezialisierter Anwalt berate ich Sie, welchen Umfang die Vollmacht haben sollte und welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Die Vollmacht geht über eine Patientenverfügung hinaus. In Letzterer legen Sie ausschließlich fest, wie Ihre medizinische Behandlung erfolgen soll.

General- und Vorsorgevollmacht

Die General- und Vorsorgevollmacht gibt dem von Ihnen Bevollmächtigten den maximalen Handlungsspielraum. Wenn Sie es wünschen, kann der Bevollmächtigte Sie, sofort nachdem Sie die Vollmacht ausgehändigt haben, in nahezu allen Angelegenheiten vertreten und an Ihrer Stelle entscheiden. Das schließt den Kontakt zu Behörden oder die Verhandlung mit Banken ein. Lediglich in höchstpersönlichen Belangen (z.B. Eheschließung, Errichtung eines Testamentes) ist keine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich.

Die General- und Vorsorgevollmacht gilt über den Tod hinaus und wird erst durch den Widerruf des Erben unwirksam. Eine derart umfassende Vollmacht sollten Sie mit Unterstützung Ihres Anwalts erstellen, der Sie umfassend über die Konsequenzen und Möglichkeiten informiert.

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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung stellt die Verschriftlichung Ihres Willens auf medizinischem Gebiet dar.

Für den Fall, dass Sie sich gegenüber Ärzten und Pflegekräften nicht mehr äußern können, legen Sie rechtzeitig Ihre persönlichen Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen, insbesondere im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen, schriftlich nieder.

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