Nicht nur der Erblasser benötigt detaillierte Informationen hinsichtlich des Pflichtteilsrechts. Auch als potentieller Erbe sollten Sie sich beraten lassen, welche Rechte Ihnen zustehen.
Der Pflichtteilsanspruch wird immer dann relevant, wenn Sie als zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörender gesetzlicher Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag des Erblassers
von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Mit dem Pflichtteil steht Ihnen ein Geldbetrag zu, dessen Höhe von Ihrer Pflichtteilsquote abhängt. Diese wiederum beträgt die Hälfte Ihrer gesetzlichen
Erbquote. Für die Umsetzung Ihres Anspruchs muss der Erbe über die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses Auskunft erteilen.
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