Testament

Mit einer Beratung zum Thema Testament stellen Sie sicher, dass Sie genau über die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung Ihres Nachlasses informiert werden. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und somit für Laien schwer zu durchschauen. Dazu zählen beispielsweise die Berechnung von Erb- und Pflichtteil.

Nutzen Sie deshalb meine Kompetenz und langjährige Erfahrung als Anwalt für Erbrecht und vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.

Mit einem rechtssicheren Testament biete ich Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Damit vermeiden Sie Konflikte zwischen Ihren Erben, weil unmissverständlich klar wird, wie Sie die Aufteilung Ihres Erbes wünschen.

Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, ist es unverzichtbar, dies in einem entsprechenden Testament oder Erbvertrag festzuhalten.

Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, zu analysieren, inwieweit Ihre aktuelle rechtliche Situation von Ihren tatsächlichen Wünschen und Bedürfnissen abweicht. Über Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten informiere ich Sie gerne im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung. Bei dieser Gelegenheit können Ihre wichtigsten Fragen zur Formulierung des Testaments in meiner Kanzlei erörtert werden.

Neben der rechtssicheren Formulierung und der Beratung hinsichtlich der Gestaltung des Testaments übernehme ich dabei für Sie auch die Testaments­vollstreckung. Ebenfalls können Sie von mir eine umfassende Information rund um das Thema Erbschaftssteuer erwarten.

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Pflichtteil: Welche Personen müssen berücksichtigt werden?

Wenn Sie Ihren Nachlass regeln möchten, empfehle ich, sich bei einem im Erbrecht erfahrenen Anwalt auch über das Pflichtteilsrecht zu informieren. Im deutschen Erbrecht dient der Pflichtteil dazu, die Rechte der nächsten Angehörigen abzusichern. Insbesondere die Kinder und der Ehegatte des Erblassers sollen durch eine Mindestbeteiligung vor einem vollständigen Ausschluss vom Nachlass geschützt werden. Wie hoch der Pflichtteil für die einzelnen Berechtigten ist und wer grundsätzlich Inhaber eines Anspruchs sein kann, hängt von der individuellen Familiensituation des Erblassers ab. Mit den Regelungen zum Pflichtteil wird die in Deutschland grundsätzlich geltende Testierfreiheit des Erblassers begrenzt. Nutzen Sie eine ausführliche Beratung, um einen Überblick darüber zu erhalten, wie sich das Pflichtteilsrecht auf Ihre Nachlassplanung konkret auswirkt.

Erbschaft Pflichtteil
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