Als Testamentsvollstrecker tragen wir Sorge dafür, die im Testament getroffenen Regelungen schnell und möglichst ohne Konflikte umzusetzen. Dabei übernehmen wir für Sie die Rolle eines
unparteiischen Experten, der sicherstellt, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne aufgeteilt wird.
Ihre Vorteile:
Die Testamentsvollstreckung umfasst alle Tätigkeiten, die erledigt werden müssen, um Ihre testamentarischen Verfügungen umzusetzen. Im Erbfall ist es der
Testamentsvollstrecker, der dafür Sorge trägt, dass beim Übergang Ihrer Vermögenswerte Ihre individuellen Anordnungen befolgt und verwirklicht werden.
Ein rechtlich kundiger und zugleich unparteiischer Testamentsvollstrecker ist besonders für anspruchsvolle Erbfälle wichtig, etwa, wenn Ihre Vermögensverhältnisse komplex sind,
mehrere Personen eine Erbengemeinschaft bilden oder Ihre Erben im Ausland leben. Aber auch dann, wenn Erben in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind (z.B. bei Minderjährigkeit), kann die Begleitung durch einen Testamentsvollstrecker entscheidende Vorteile mit sich bringen.
Ihr Testamentsvollstrecker gewährleistet, dass Ihre testamentarischen Vorgaben exakt eingehalten werden, der Übergang des Nachlasses auf die Erben konfliktfrei
und strukturiert erfolgt, die Erben von den aufwändigen Details der Nachlassabwicklung entlastet und schließlich sämtliche steuerlichen Angelegenheiten professionell erledigt werden.
In der schweren Zeit nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist es eine Entlastung, sich nicht mit juristischen Details, Steuerfragen und administrativen Aufgaben abmühen zu müssen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben sich nicht um derartige Fragen zu kümmern brauchen und setzen Sie einen erfahrenen Testamentsvollstrecker für die Nachlassabwicklung ein.
Als auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei gehört die Nachlassabwicklung zu unseren regulären Aufgaben.
Im Rahmen der Testamentsvollstreckung wird der letzte Wille des Erblassers praktisch umgesetzt. Der Testamentsvollstrecker stellt ein Nachlassverzeichnis auf und gewährleistet,
ass Verbindlichkeiten, Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen tatsächlich erfüllt werden.
Allein der Wille des Erblassers ist der Maßstab für das Handeln des Testamentsvollstreckers. Neben einer reinen Abwicklungsvollstreckung kann auch (u.U. zeitlich befristet) eine
Dauervollstreckung angeordnet werden. Letztere hat meist einen vermögensverwaltenden Charakter. Auf diese Weise kann beispielsweise eine voreilige Liquidierung von Immobilien unter
Wert verhindert werden. Darüber hinaus ist es sogar möglich, durch eine Testamentsvollstreckung das Erbe vor dem Zugriff der Gläubiger
des Erben zu schützen.
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